Quelle: Zedler, Definition des Adels

„Adel, Ist ein Ehrenstand, welcher um vorhergehender Tugenden und Verdienste willen von der höchsten Obrigkeit verliehen wird, und auf die Nachkommen erbet.”

  • aus: Zedlers Universal-Lexicon, Bd.1, 1732, Sp. 467.