Quelle: Samuel Pufendorf, Die Verfassung des deutschen Reiches
„Bei der Untersuchung der eigentlichen Staatsform des Reiches müssen wir besonders sorgfältig vorgehen, weil die meisten deutschen Schriftsteller aus Unkenntnis der Lehre von der Politik darüber die schlimmsten Irrlehren verbreitet. [...] In bezug auf die einzelnen Teile oder Stände des Reiches ergeben sich wenig Schwierigkeiten. Denn alle weltlichen und geistlichen Fürstentümer (erstere sind erblich, letztere durch Wahl vergeben) und auch die Grafschaften sind Monarchien, nur mit dem Unterschied, daß hier die Herrschaft der Fürsten absolut, dort aber durch Verträge mit den sogenannten Landständen beschränkt ist. [...] Welche Staatsform man aber dem ganzen deutschen Reich zuschreiben soll, darüber sind sich die deutschen Schriftsteller nicht einig. [...] Es bleibt uns also nichts anderes übrig, als das deutsche Reich, wenn man es nach den Regeln der Wissenschaft von der Politik klassifizieren will, einen irregulären und einem Monstrum ähnlichen Körper zu nennen, der sich im Laufe er Zeit durch die fahrlässige Gefälligkeit der Kaiser, durch den Ehrgeiz der Fürsten und durch die Machenschaften der Geistlichen aus einer regulären Monarchie zu einer so disharmonischen Staatsform entwickelt hat, daß es nicht mehr eine beschränkte Monarchie, wenngleich der äußere Schein dafür spricht, aber noch nicht eine Föderation mehrerer Staaten ist, vielmehr ein Mittelding zwischen beiden. Dieser Zustand ist die dauernde Quelle für die tödliche Krankheit und die inneren Umwälzungen des Reiches, da auf der einen Seite der Kaiser nach der Wiederherstellung der monarchischen Herrschaft, auf der anderen die Stände nach völliger Freiheit streben.“
- aus: Samuel Pufendorf, Die Verfassung des deutschen Reiches. Erstausgabe 1667, hier zitiert aus der Ausgabe Stuttgart 1976, übersetzt, mit Anmerkungen und einem Nachwort versehen von Horst Denzer, S. 96f. 106f.