2.2. Die alten Institutionen des Wissens

Universitäten sind die wichtigsten Institutionen der Pflege und Vermittlung gelehrten Wissens seit dem Hochmittelalter:

  • privilegierte Korporationen von Lehrenden (mit dem Recht ubique docendi) und Lernenden
  • mit eigener Gerichtsbarkeit,
  • weitgehender Satzungsautonomie,
  • Recht der Graduierung als Standeserhöhung usw.

Eine institutionalisierte Pflege von Wissensbeständen erfolgt auf der Grundlage kanonisierter antiker Schriften. Es existieren vier Fakultäten:

  1. Artistenfakultät für das Grundstudium der septem artes liberales (Trivium: Grammatik, Rhetorik, Dialektik; Quadrivium: Arithmetik, Geometrie, Astronomie, Musik; auf der Basis v.a. der naturphilosophischen Schriften Aristoteles‘);
  2. drei höhere Fakultäten:
  • Medizin (Aristoteles, Hippokrates, Galen);
  • Jurisprudenz (Codex Justinianus, Corpus Juris Canonici);
  • Theologie (Hl. Schrift, Kirchenväter).

Das scholastische Wissenschaftsverständnis bedeutet: Kanonische Schriften der Autoritäten werden kopiert, bewahrt, ausgelegt, kommentiert, aber nicht prinzipiell in Frage gestellt.

Der Humanismus dringt im Laufe des 16. Jh.s in die Universitäten ein und führt zur Reform des Fächerkanons und der Lehrmethoden, steigert aber noch die Autorität der „gereinigten“ antiken Autoren. Zahlreiche Universitäten werden durch Landesherren im konfessionellen Zeitalter neu gegründet, verlieren aber dabei ihre Autonomie; sie bleiben nach wie vor Stätten der Lehre und nicht der Forschung: Feste Wissensbestände werden durch Diktieren, Auswendiglernen und Repetieren nach vorgeschriebenen Lehrbüchern vermittelt, Argumentieren wird nach festem Disputationen-Schema gelernt. Das Lateinische grenzt Gelehrte nach wie vor von Laien ab und schließt sie zugleich zu einer überregionalen Kommunikationsgemeinschaft zusammen. – Diese Universitätsgelehrsamkeit als vorwiegend spekulative Buchgelehrsamkeit gerät im 17. Jh. zunehmend in die Kritik; Scholastik wird zum Schimpfwort, v.a. weil sie nicht mehr die gewandelten aktuellen Bedürfnisse der Praxis erfüllt (Bergbau, Schifffahrt, Festungsbau, Artillerie, aber auch moderne Verwaltung etc.).