1.3. Ereignisgeschichtlicher Verlauf im Reich bis 1530

1517Luther, Augustinermönch und Theologieprofessor in der neuen sächsischen Landesuniversität Wittenberg, veröffentlicht 95 Thesen gegen den Missbrauch des Ablasshandels, zunächst für den innertheologischen Diskurs.
1518wird in Rom ein Ketzerprozess gegen ihn eingeleitet. Die Verhandlung findet in Augsburg statt, wo Luther von Kardinal Thomas Cajetan (1469-1534) im Auftrag des Papstes vernommen wird. 
1519zeigt die öffentliche Disputation in Leipzig zwischen Luther und Johann Eck, dass Luther nicht zum Nachgeben bereit ist.
1520antwortet Papst Leo X. darauf mit der Bannandrohungsbulle Exsurge Domine, die Luther in Wittenberg zusammen mit anderen gegnerischen Schriften verbrennt. Im Laufe des Jahres veröffentlicht Luther seine drei reformatorischen Hauptschriften, „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“, „De captivitate Babylonica ecclesiae“ und „Von der Freiheit eines Christenmenschen“, die rasch verbreitet werden. 
1521

Papst Leo X. erlässt die Bannbulle Decet Romanum pontificem, in der Luther unter Bannandrohung aufgefordert wird, seine Thesen zu widerrufen. Reichstag in Worms.

Die reformatorische Kritik richtet sich implizit gegen die Verfassung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, für das die Verflechtung geistlicher und weltlicher Gewalt fundamental ist (Kaiser ist Schirmherr der Kirche; Erzbischöfe und Bischöfe sind zugleich weltliche Landesherren). 

Kaiser Karl V. verhört Luther, dieser verweigert den Widerruf seiner Lehre unter Berufung auf das Evangelium und sein Gewissen. Darauf schließt sich Karl V. der Verurteilung durch den Papst an und erlässt am 25.5.1521 das Wormser Edikt, d.h. der Kaiser verhängt die Reichsacht gegen Luther und verbietet die Verbreitung seiner Lehre. Das Edikt lässt sich aber gegen den Willen der reformationsfreundlichen Reichsfürsten und -städte nicht exekutieren, die ihrerseits vergeblich ein Nationalkonzil fordern. Luther flieht unter dem Schutz des sächsischen Kurfürsten auf die Wartburg.

1520er

In den 1520ern setzt eine breite evangelische Massenbewegung in Stadt und Land ein, die weithin zum Zusammenbrechen der kirchlichen Autorität führt.

Auf den Reichstagen der 1520er Jahre (in Abwesenheit des Kaisers) formieren sich religiös-politische Fronten zwischen den Reichsständen. Den pro-reformatorischen Ständen müssen Zugeständnisse gemacht werden, weil man ihre Zustimmung zu Steuern für die Türkenabwehr braucht. 

1525
1526Auf dem Reichstag in Speyer behalten sich pro-reformatorische Reichsstände die eigene Verantwortung in der Religionsfrage vor. Seit diesem Zeitpunkt beginnen einzelne Reichsstände (Hessen, Sachsen) mit der Einführung der Reformation in ihren Territorien. (Beginn des landesherrlichen Kirchenregiments „Fürstenreformation“).
1529Reichstag in Speyer: Protestatio der pro-reformatorischen Minderheit der Reichsstände („Protestanten“), die eine Verbindlichkeit von Mehrheitsbeschlüssen in Religionsfragen bestreitet.
1530Auf dem Reichstag in Augsburg versucht Karl V., die Glaubensfragen auf Reichsebene zu klären: Die lutherische Theologen legen dafür die von Melanchthon verfasste Confessio Augustana vor, die theologisch von Luther abweichenden oberdeutschen Städte die Confessio Tetrapolitana, Zwingli lässt dem Kaiser seine Schrift Fidei Ratio überreichen. Die katholischen Theologen antworten mit der Confutatio. Der Kaiser und die Reichstagsmehrheit weisen die Confessio Augustana zurück.