Quelle: Flächendeckende Verbreitung der Predigt

„[...] Wie aber und auf was zeiten an sonn, feier und werktagen die predigten gottes worts angestellet, auch mit was ordnung dieselbigen gehalten werden sollen, weil in den jüngst gehaltenen visitationibus allerlei mengel an lehrern und zuhörern und sonderlich befunden, das unser hievor gegebenen verodnung nicht gelebt worde, ist hierauf unser wille und meinung.

Erstlich, das unsere pfarrer und kirchendiener in stedten und dörfern ihre predigten also anstellen, das sie zu erbauung der gemeine Christi in warhaftiger erkentnis und furcht gottes auch zu aller christlicher zucht und gott gefelliger erbarkeit dienen mögen.

Zum anderen, das sie auf alle sonn und feiertage die gewöhnlichen und verordneten evangelia, weil sie der christlichen gemein und also auch den unverstendigen etzlicher massen wol bekannt, wie auch auf die verordnete fest die historien derselbigen predigen, und ausserhalb fürnemer ehehaften ursachen keines mals unterlassen, damit die hausveter dieselbigen als bekante evangelia sampt ihren auslegungen ihren kindern und gesinde daheime desto besser scherpfen und einbilden können. [...]“

  • aus: Emil Sehling (Hrsg.), Die evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, Bd. 1: Sachsen und Thüringen, nebst angrenzenden Gebieten, erste Hälfte. Leipzig 1902, 420f.