Quelle: Friedrich II., Regierungsformen und Herrscherpflichten, 1777

„Ich wiederhole also: der Herrscher repräsentiert den Staat; er und sein Volk bilden bloß einen einzigen Körper, der nur insoweit glücklich sein kann, als Eintracht die einzelnen Glieder zusammenhält.

Der Fürst ist für den Staat, den er regiert dasselbe, wie das Haupt für den Körper ist: er muß für die Allgemeinheit sehen, denken und handeln, um ihr jeglichen wünschenswerten Vorteil zu verschaffen. Soll die monarchische Regierung sich der republikanischen überlegen zeigen, so ist die Richtschnur für den Herrscher gegeben: er muß tätig und rein vom Charakter sein und all seine Kräfte zusammennehmen, um die Aufgabe zu erfüllen, die ihm vorgezeichnet ward.“

  • aus: Helmut Neuhaus (Hrsg.), Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellungen, Bd. 5: Zeitalter des Absolutismus 1648-1789. Stuttgart 1997, 234f.