Quelle: Verordnungen zur Einschränkung der Barockfrömmigkeit
Verbot der Wallfahrten nach Mariazell, 1783
„Die Prozessionen nach Mariazell in Steiermark werden von nun an eingestellt, und die darauf gemachten Stiftungen sollen zur Erziehung der Jugend gewidmet werden.“
- aus: Joseph Kropatschek, (Hrsg.), Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K. K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer sistematischen Verbindung, 18 Bde. Wien 1785-1790, 410.
Verbot von Volkskalendern mit abergläubischem Inhalt, 1754
„Der Verkauf der sowohl erbländischen als fremden, mit albernen und unfläthigen Dingen angefüllten Kalender wird in allen Erbländern verboten, und ist auf die Zustandebringung anderer zweierlei Gattungen der Betracht zu nehmen, in solchen alle ungereimte Historien, seltsame Auslegungen wegen des Aderlassens, Schröpfens, Einnehmens etc. dann andere abergläubische Zeichen vollends auszulassen, und in selbe Sachen zum nützlichen Unterrichte des Volkes einzubringen.“
- aus: [Kaiserlich Königl. Theresianisches Gesetzbuch, enthaltend die Gesetze von den Jahren 1740 bis 1780, welche unter der Regierung Kaiser Joseph des II.] Sammlung der Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1740 bis 1780, die unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. theils noch ganz bestehen, theils zum Theile abgeändert sind, als ein Hilfs- und Ergänzungsbuch zu dem [Kropatschekschen] Handbuche aller unter der Regierung Kaiser Joseph des II. für die k. k. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer chronologischen Ordnung, 8 Bde. u. 1 Register-Bd. (teilweise 2. u. 3. Aufl.). Wien 1787/89, 412, Nr. 373.